Wie stellt man den Antrag auf Kindergeld?
Kindergeld muss schriftlich oder online bei der zuständigen **Familienkasse** der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Dies geschieht in der Regel direkt nach der Geburt des Kindes unter Vorlage der Geburtsurkunde.
Für volljährige Kinder über 18 Jahre müssen Nachweise über die Schulbildung, die Berufsausbildung, das Studium oder eine Registrierung als arbeitssuchend eingereicht werden, um die Fortzahlung zu gewährleisten.
Kinderfreibetrag vs. Kindergeld
Das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte **Günstigerprüfung** durch. Dabei wird geprüft, ob das ausgezahlte Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag vorteilhafter für Sie ist. Besonders bei höheren Einkommen führt der Kinderfreibetrag zu einer zusätzlichen Steuerentlastung.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1.Wie hoch ist das Kindergeld in Deutschland 2026?
Das Kindergeld beträgt seit 2023 einheitlich 250 € pro Kind und Monat (und ist für 2025/2026 auf ca. 255 € pro Monat festgesetzt). Die Staffelung nach Geburtenfolge wurde zugunsten dieses flachen Beitrags abgeschafft.
2.Bis zu welchem Alter hat man Anspruch auf Kindergeld?
Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Befindet sich das Kind in Ausbildung oder Studium, besteht der Anspruch weiter bis zum 25. Lebensjahr. Für arbeitslose Kinder liegt die Altersgrenze bei 21 Jahren.
3.Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Die genauen Auszahlungstermine hängen von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer (Endziffer) ab. Endziffern 0 und 1 erhalten das Geld am Anfang des Monats, während Endziffer 9 das Geld erst am Monatsende erhält.