Warum lohnt sich eine Riester-Förderung für Familien?
Besonders für Familien mit Kindern ist die Riester-Rente aufgrund der hohen Kinderzulagen (300 € pro Jahr für ab 2008 geborene Kinder) eine der am stärksten geförderten privaten Altersvorsorgeformen in Deutschland. Durch eine relativ geringe monatliche Eigenbeteiligung lässt sich so ein beachtliches Guthaben aufbauen.
Zusätzlich zur Zulagenförderung können Sie Ihre Beiträge als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die erhaltene Zulage (Günstigerprüfung) und erstattet Ihnen ggf. die Differenz zurück.
Nachgelagerte Besteuerung im Alter
Wichtig zu wissen: Riester-Renten werden in der Auszahlungsphase (im Alter) voll mit Ihrem dann gültigen persönlichen Steuersatz besteuert. Da der Steuersatz im Ruhestand jedoch meist deutlich niedriger ist als während des Erwerbslebens, ergibt sich in der Regel ein steuerlicher Vorteil.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1.Wer hat Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung?
Grundsätzlich sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (Angestellte, Beamte, Bezieher von Krankengeld oder Arbeitslosengeld) sowie deren Ehepartner (über eine mittelbare Berechtigung) riester-berechtigt.
2.Wie hoch sind die Riester-Zulagen?
Die jährliche Grundzulage beträgt 175 €. Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es eine Zulage von 185 € pro Jahr, für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Zulage sogar 300 € pro Jahr.
3.Wie funktioniert die 4%-Regel bei der Riester-Rente?
Um die staatlichen Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie inklusive der Zulagen mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen. Der maximale geförderte Höchstbeitrag liegt bei 2.100 € pro Jahr, der Mindesteigenbeitrag (Sockelbeitrag) beträgt 60 € im Jahr.