Wie funktioniert das Ehegattensplitting in Deutschland?
Das **Ehegattensplitting** ist das gesetzliche Verfahren zur Besteuerung von Ehepartnern. Hierbei wird das Gesamteinkommen beider Partner addiert, halbiert, die darauf anfallende Einkommensteuer berechnet und dieser Betrag anschließend verdoppelt.
Dieser Splittingeffekt führt insbesondere dann zu einer spürbaren Steuerersparnis, wenn die Einkommen beider Ehepartner weit auseinanderliegen oder ein Partner gar kein Einkommen erzielt.
Wechsel der Steuerklasse
Ehepaare können ihre Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln. Dies kann unkompliziert per Online-Formular über das Elster-Portal des Finanzamts beantragt werden. Ein Wechsel ist z. B. vor der Geburt eines Kindes ratsam, da sich das Elterngeld am vorherigen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils orientiert.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1.Welche Steuerklassenkombinationen gibt es für Ehepaare?
Verheiratete Paare können in Deutschland zwischen zwei Modellen wählen: Entweder entscheiden sie sich für die Kombination IV/IV (besonders sinnvoll bei ähnlichem Einkommen) oder für die Kombination III/V (sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere).
2.Wie wirkt sich die Kombination III/V aus?
Der Besserverdienende in Steuerklasse III zahlt deutlich weniger Steuern, da ihm doppelte Freibeträge angerechnet werden. Der Partner in Steuerklasse V zahlt hingegen ab dem ersten Euro verhältnismäßig viel Lohnsteuer. Dies erhöht das laufende Nettoeinkommen unter dem Jahr, kann aber bei der Steuererklärung zu Nachzahlungen führen.
3.Wann lohnt sich das Faktorverfahren in Steuerklasse IV?
Das Faktorverfahren in Steuerklasse IV verhindert hohe Steuernachzahlungen, indem das Finanzamt die voraussichtliche Jahresschuld bereits unter dem Jahr gerecht aufteilt. Es spiegelt die tatsächliche Steuerlast beider Partner sehr genau wider.