Lohnt sich ein Dienstwagen steuerlich für mich?
Ein Firmenwagen ist ein beliebter Gehaltsbestandteil in Deutschland. Der geldwerte Vorteil wird fiktiv auf Ihr Bruttogehalt aufgeschlagen, versteuert und anschließend vom Netto wieder abgezogen. Sie zahlen somit die Steuern auf diesen Vorteil direkt über Ihre Gehaltsabrechnung.
Besonders attraktiv sind E-Autos: Mit der **0,25%-Regelung** für reine Elektroautos unter 70.000 € Listenpreis lässt sich die Steuerlast drastisch reduzieren, was diese Fahrzeuge als Dienstwagen extrem beliebt macht.
Fahrten zur Arbeit versteuern
Wer regelmäßig ins Büro fährt, muss neben der 1%-Pauschale auch den Arbeitsweg versteuern. Alternativ zur 0,03%-Regelung pro Monat kann bei wenigen Fahrten (unter 15 Tagen im Monat) die taggenaue Einzelbewertung mit 0,002% des Listenpreises pro Entfernungskilometer gewählt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1.Wie funktioniert die 1%-Regelung bei Firmenwagen?
Nach der 1%-Regelung muss monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (abgerundet auf volle Hundert Euro) als geldwerter Vorteil versteuert werden. Hinzu kommen 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
2.Welche Steuererleichterungen gibt es für Elektro-Dienstwagen?
Für reine Elektrofahrzeuge (BEVs) mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € muss monatlich nur 0,25 % des Listenpreises versteuert werden. Teurere Elektroautos und viele Plug-in-Hybride profitieren von der 0,5 %-Regelung.
3.Was ist der Unterschied zur Fahrtenbuchmethode?
Die 1%-Pauschalversteuerung ist einfach und erfordert keinen administrativen Aufwand. Das Führen eines Fahrtenbuchs hingegen dokumentiert jede Fahrt exakt. Es lohnt sich meist dann, wenn das Auto nur sehr wenig privat genutzt wird.