Warum ist ein ETF-Sparplan so beliebt?
Ein ETF-Sparplan (Exchange Traded Fund) ermöglicht den kontinuierlichen Vermögensaufbau mit geringen Gebühren. Durch den sogenannten *Cost-Average-Effect* kaufen Sie bei niedrigen Kursen mehr Anteile und bei hohen Kursen weniger Anteile, was das Risiko glättet.
Durch die Wiederanlage von Dividenden (Thesaurierung) profitiert Ihr Kapital exponentiell vom Zinseszins-Effekt. Schon kleine monatliche Sparraten von 50 oder 100 Euro können über 20 bis 30 Jahre hinweg erhebliche Summen einbringen.
Steuerliche Besonderheiten in Deutschland
Seit dem Investmentsteuerreformgesetz von 2018 sind deutsche Fondsinvestoren durch die Teilfreistellung begünstigt. Wenn Sie einen weltweiten Aktien-ETF wie den MSCI World oder All-World besparen, wird fast ein Drittel Ihres Gewinns vom Finanzamt ignoriert. Die restlichen 70% werden regulär besteuert, sobald sie Ihren jährlichen Sparer-Pauschbetrag überschreiten.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1.Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?
Die Teilfreistellung ist eine steuerliche Entlastung in Deutschland. Bei Aktien-ETFs (mit mindestens 51% Aktienanteil) bleiben 30% der Gewinne und Ausschüttungen komplett steuerfrei, um die Vorbelastung auf Unternehmensebene auszugleichen.
2.Wie hoch ist der Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag)?
Seit 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende und 2.000 € pro Jahr für zusammenveranlagte Ehepartner. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei.
3.Wie wird die Steuer auf ETFs erhoben?
Gewinne über dem Freistellungsauftrag werden mit 26,375% Abgeltungsteuer (25% Kapitalertragsteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag) und ggf. Kirchensteuer belegt. Bei thesaurierenden ETFs fällt zudem jährlich die sogenannte Vorabpauschale als Mindestbesteuerung an.