Immobilienkauf

Grunderwerbsteuer Rechner

Berechnen Sie die anfallende Grunderwerbsteuer sowie die Notar- und Maklergebühren für Ihr konkretes Immobilienvorhaben in Deutschland.

Immobilien Parameter

400.000
Kaufnebenkosten Gesamt
34.280
Gesamtkosten
434.280

Aufschlüsselung der Nebenkosten

Grunderwerbsteuer (3.5%):14.000
Notar- & Grundbuchkosten (1.5%):6.000
Maklerprovision (3.57%):14.280
Summe Nebenkosten:34.280

Welche Nebenkosten fallen beim Hauskauf an?

Wer in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss mit erheblichen **Kaufnebenkosten** rechnen. Zu den drei wesentlichen Posten gehören:

  • Grunderwerbsteuer: Die Steuer des Bundeslandes (3,5% bis 6,5%).
  • Notar- und Grundbuchkosten: Die Gebühren für den Notar zur Vertragsbeurkundung und das Grundbuchamt für die Eigentumsumschreibung (ca. 1,5% bis 2% des Kaufpreises).
  • Maklerprovision: Wenn die Immobilie über einen Makler vermittelt wurde. Seit Ende 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel hälftig (meist jeweils bis zu 3,57% inkl. MwSt).

Tipps zur Senkung der Grunderwerbsteuer

In manchen Fällen lässt sich Grunderwerbsteuer sparen, indem man das Zubehör wie Einbauküchen, Saunen oder Markisen im Kaufvertrag separat ausweist. Auf diese beweglichen Extras fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1.Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Deutschland?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird von den einzelnen Bundesländern individuell festgelegt. Sie liegt aktuell zwischen 3,5 % (in Bayern) und 6,5 % (in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein) des Kaufpreises.

2.Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags schickt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid. Die Steuer muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bezahlt werden. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für den Grundbucheintrag zwingend erforderlich ist.

3.Kann man die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Beim privaten Kauf einer selbstgenutzten Immobilie kann die Grunderwerbsteuer nicht steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie die Immobilie jedoch vermieten oder gewerblich nutzen, zählt die Steuer zu den Anschaffungsnebenkosten und kann über die Jahre abgeschrieben (AfA) werden.

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